Covid-19: Praxisbetrieb
In der Praxis gelten die vom BAG verordneten Hygieneregeln: https://www.bag.admin.ch
Aktuell sind alle Massnahmen aufgehoben.
Es können aber weiterhin individuelle Vereinbarungen (z.B. Maske tragen) getroffen werden.
Berufspolitik: Psychotherapie in der Grundversicherung
Endlich ist es geschafft! Am 19.3.2021 beschloss der Bundesrat die Annahme des Anordnungsmodell ab dem 1.7.2022: das bedeutet, der Arzt/die Ärztin verordnet die Psychotherapie, welche unter der Verantwortung von psychologischen Psychotherapeut:innen selbstständig durchgeführt und über die Grundversicherung abgerechnet wird.
Zu beachten ist, dass nur folgende Fachärzt:innen eine Psychotherapie über 15 Sitzungen anordnen können: Allgemeine Innere Medizin, Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendmedizin und interdisziplinärer Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM). Andere Fachärzt:innen können eine Krisenintervention (10 Sitzungen) anordnen.
Informationen zum Anordungsmodell:
https://www.psychologie.ch/anordnungsmodell